Hinweisgebersystem
Das neue Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) verpflichtet Unternehmen und Organisationen im öffentlichen und privaten Sektor, ein Hinweisgebersystem einzurichten, wenn Sie mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigen.
Verstöße können frühzeitig und diskret angesprochen werden, ohne dass der Meldende Nachteile zu befürchten hat.
(DSGVO-konform)