Steigleiter und Steigeisengänge - Prüfung gemäß DGUV 208-032
Fest installierte Steigleitern, Steigeisengänge, Trittanlagen und vergleichbare Zugangseinrichtungen kommen an zahlreichen baulichen Konstruktionen zum Einsatz. Sie dienen dazu, Gebäude, Schächte, Tank- und Siloanlagen sowie Maschinen oder Anlegestellen sicher und effizient zu erreichen. Um Risiken bei der Nutzung zu minimieren und Sturzunfälle zu vermeiden, müssen diese Einrichtungen regelmäßig überprüft werden. Die Prüfungen sind in der Regel mindestens einmal jährlich durchzuführen und richten sich nach den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung sowie der DGUV Information 208-016. Die konkreten Prüfintervalle werden auf Grundlage der jeweiligen Gefährdungsbeurteilung festgelegt.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – wir kümmern uns um Ihre Sicherheit im Betrieb.
Prüfung von Leiter und Tritten
Wir unterstützen Sie fachkundig bei der Prüfung Ihrer technischen Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung und DGUV Information 208-016. Unsere speziell qualifizierten Mitarbeiter übernehmen für Sie die jährliche Prüfung von sämtlichen Leitern, Tritten und Fahrgerüsten
Prüfung ortsveränderliche Betriebsmittel gemäß DGUV V3
Grundlage der Elektroprüfung sind die relevanten Arbeitsschutzgesetze und Vorschriften der jeweiligen Berufsgenossenschaften. Gemäß der DGUV V3 hat der Unternehmer dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel von einer befähigten Person, wie z.B. einer Elektrofachkraft, regelmäßig geprüft werden. Zum Schutz Ihrer Mitarbeiter, Kunden und Besucher, erstellen wir ein Arbeitsmittelkataster und prüfen Ihre Elektrogeräte vor Ort.
Prüfung Regalanlagen
Regalanlagen sowie deren Einrichtungen gelten als Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Gemäß § 10 BetrSichV, hat der Arbeitgeber entsprechend den ermittelten Fristen (min.jährlich), die Regalanlagen durch eine befähigte Person überprüfen zu lassen.
Wir prüfen Ihre ortsfesten Regalsysteme und Lagereinrichtungen nach DIN EN 15635
UVV-Prüfung für Flurförderzeuge
Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) sind Flurförderzeuge wie Gabelstapler, Hubwagen und ähnliche Geräte mindestens einmal jährlich von einer sachkundigen Person zu prüfen. Diese Prüfung dient nicht nur der Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden, sondern ist auch gesetzlich vorgeschrieben.
Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für die fachgerechte UVV-Prüfung Ihrer Flurförderzeuge inklusive:
- Sicht- und Funktionsprüfung
- Kontrolle sicherheitsrelevanter Bauteile
- Dokumentation der Prüfergebnisse gemäß gesetzlichen Vorgaben
- Prüfplakette zur Nachweisführung
- Beratung zu Instandhaltungsbedarf und Optimierungspotenzial
Unsere Prüfungen erfolgen durch erfahrene Fachkräfte – flexibel, zuverlässig und direkt bei Ihnen vor Ort.
Kontaktieren Sie uns für ein unverbindliches Angebot – wir kümmern uns um Ihre Sicherheit im Betrieb.